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Regeln für den Facebook-Wettbewerb des FIFA-Weltfussballmuseums

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Regeln für den Facebook-Wettbewerb des FIFA-Weltfussballmuseums (nachfolgend Wettbewerb)

Durchgeführt von:
FIFA Museum AG
Seestrasse 27
8002 Zürich
Schweiz
(nachfolgend FIFA-Museum)

1. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme am Wettbewerb mindestens 18 Jahre alt sind. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Direktoren, Offizielle, Angestellte, Auftragnehmer und Handlungsbevollmächtigte der FIFA, der FIFA Museum AG und der FIFA-Tochtergesellschaften sowie ihre direkten Familienangehörigen (z. B. Ehepartner/Partner, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Kinder oder Enkelkinder). Ein Gewinnanspruch besteht nur, wenn alle in diesen Regeln erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme am Wettbewerb begründet kein Vertragsverhältnis zum FIFA-Museum.

Zeitlicher Ablauf: Das FIFA-Museum führt den Wettbewerb vom 06 März 2018 um 20:45 Uhr (MEZ) bis 13 März 2018 um 00:00 Uhr (MEZ) durch.

Der Wettbewerb beginnt, wenn das FIFA-Museum in einem Post auf seiner Facebook-Seite (https://www.facebook.com/FIFAMuseum/) zur Teilnahme am Wettbewerb einlädt (nachfolgend Post).

2. Teilnahme: Zur Teilnahme am Wettbewerb muss jeder Teilnehmer die FIFA Museum Facebook-Seite liken und die Frage, die im Post auf der Facebook-Seite des FIFA-Museums gestellt wurde, in einem eigenen Antwortpost beantworten. Voraussetzung für den Erhalt des Preises ist die Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung (siehe Punkt 5).

3. Beschränkung: Pro Person ist nur eine Teilnahme am Wettbewerb möglich. Mehrfachteilnahmen sind ungültig. Automatisch generierte Einträge oder die Verwendung mehrerer Konten sind nicht erlaubt.

4. Gewinner und Preis:

Nach Teilnahmeschluss lost das FIFA-Museum durch Zufallsprinzip einen Gewinner aus allen Teilnehmern aus, die die Frage im Post korrekt beantwortet haben. Die Entscheidungen des FIFA-Museums zu sämtlichen Aspekten des Wettbewerbs sind endgültig, bindend und vollstreckbar.

Der Gewinner des Wettbewerbs erhält ein aktuelles Saisontrikot von Real Madrid, das von Cristiano Ronaldo im November 2017 unterschrieben wurde.

Indem das FIFA-Museum dafür sorgt, dass der Gewinner den Preis erhält, erfüllt es seine Preisverpflichtungen.

Der Gewinn wird weder bar ausbezahlt noch umgetauscht. Das FIFA-Museum behält sich das Recht vor, den Preis nach alleinigem Ermessen durch einen gleich- oder höherwertigen Preis zu ersetzen, insbesondere falls ein Element des ausgeschriebenen Preises nicht verfügbar ist. Dessen ungeachtet behält sich das FIFA-Museum das Recht vor, den Preis nach alleinigem Ermessen zu ändern.

5. Voraussetzungen für den Erhalt des Preises: Der Gewinner wird vom FIFA-Museum per Privatnachricht auf Facebook direkt benachrichtigt. Um den Preis zu beanspruchen, muss er eine
eidesstattliche Erklärung unterzeichnen und diese innerhalb von drei Tagen nach seiner Gewinnbenachrichtigung an das FIFA-Museum zurücksenden (nachfolgend eidesstattliche Erklärung). Darin bestätigt der Gewinner u. a. seine Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb und gibt sein Einverständnis, dass das FIFA-Museum seinen Namen, sein Foto, sein Bild, seine Stimme sowie Angaben zu seiner Biografie und zum Preis ohne weitere Ausgleichsleistungen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und zu Werbezwecken nutzen darf.

6. Kann ein Gewinner nicht kontaktiert werden oder sendet er die eidesstattliche Erklärung nicht innerhalb von drei Tagen nach seiner Gewinnbenachrichtigung zurück, so wird er vom Wettbewerb ausgeschlossen und verliert seinen Anspruch auf den Preis. In diesem Fall bestimmt das FIFA-Museum gemäss den Bestimmungen in Punkt 4 einen neuen Gewinner. Nach Erhalt der unterzeichneten eidesstattlichen Erklärung des Gewinners informiert das FIFA-Museum über die Einzelheiten zur Preisübergabe.

7. Abbruch: Das FIFA-Museum behält sich das Recht vor, den Wettbewerb nach alleinigem Ermessen abzubrechen, auszusetzen und/oder zu ändern, insbesondere bei Betrug, technischen Störungen oder anderen Faktoren, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle des FIFA-Museums liegen und die Integrität oder den ordnungsgemässen Ablauf des Wettbewerbs beinträchtigen. Weiter behält sich das FIFA-Museum das Recht vor, Nutzer, die die Facebook-Seite des FIFA-Museums, den Teilnahmeprozess oder den Wettbewerbsablauf manipulieren, vom Wettbewerb auszuschliessen.

8. Haftungsbeschränkung: Das FIFA-Museum haftet nicht für: 1) falsche oder ungenaue Angaben; 2) technische Störungen jeder Art; 3) unbefugtes menschliches Eingreifen in einen Teil des Wettbewerbs; 4) jegliche Schäden, Verluste, Verletzungen, Enttäuschungen sowie psychischen Stress oder Trauma aufgrund der Teilnahme am Wettbewerb oder als Folge der Annahme des Preises; 5) Abklärungen der Teilnehmer betreffend ihre gesetzliche Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb oder 6) Nachteile aufgrund der Ereignisse gemäss Ziff. 1 bis 5.

9. Datenschutz: Als einzige persönliche Angabe erhebt das FIFA-Museum beim Wettbewerb die E-Mail-Adressen der Teilnehmer. Sie werden ausschliesslich zur Kontaktaufnahme mit dem potenziellen Gewinner verwendet und nach Abschluss des Wettbewerbs vom FIFA-Museum gelöscht.

10. Massgebliche Sprache: Die Wettbewerbsregeln wurden in Deutsch und Englisch verfasst. Jeder Teilnehmer anerkennt und erklärt, dass er diese Wettbewerbsregeln gelesen und verstanden hat und sich der Rechte und Pflichten, die sich aus diesen ergeben, vollauf bewusst ist. Im Fall von Abweichungen zwischen dem englischen Text und den Übersetzungen wird der englische Text zur Klärung von Zweifeln hinsichtlich Auslegung und/oder Anwendung herangezogen.

11. Anwendbares Recht: Die Wettbewerbsregeln und die Wettbewerbsteilnahme unterliegen Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sämtliche Forderungen aus oder in Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb unterliegen der ausschliesslichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich.

12. Der Wettbewerb wird in keiner Weise von Facebook, Inc. gesponsert, unterstützt, empfohlen oder organisiert.